Mängelrechte beim Erwerb einer Eigentumswohnung vom Bauträger

Wer Baumängeln an einer neu erstellten oder sanierten Eigentumswohnung festgestellt hat, muss wissen, wie und welche Rechte er gegenüber dem Bauträger geltend machen kann. Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem aufgrund des Urteils des BGH vom 12.04.2007, Az. VII ZR 236/05. einige Besonderheiten zu beachten.

Link zum Urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=39745&pos=0&anz=1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert