WIDERRUF VON KREDIT-, LEASING- UND IMMOBILIENFINANZIERUNGEN

Viele Kredit- und Leasingverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Somit können Verträge teilweise auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden.

Eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienfinanzierungen oder eine Rückabwicklung des Vertrags ist daher in vielen Fällen möglich. Zumindest entsteht hierdurch eine gute Verhandlungsposition des Darlehensnehmers gegenüber der Bank.

Da der Zinsvorteil einige Prozentpunkte pro Jahr beträgt, kann dies schnell mehrere Tausend Euro ausmachen.

Auch hier vermitteln wir Ihnen gerne eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Erfolgsaussichten.

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EuGH-Urteil zum Widerruf von Kreditverträgen: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

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140 Banken zahlen zu wenig Zinsen auf Sparverträge: Liste zeigt, ob Sie betroffen sind

Quelle und Link: https://www.focus.de/finanzen/banken/es-geht-um-tausende-euro-140-banken-zahlen-zu-wenig-zinsen-auf-sparvertraege-liste-zeigt-ob-sie-betroffen-sind_id_11435873.html

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Darlehenswiderruf OLG Köln

OLG Köln Urteil vom 26.03.2019, Aktenzeichen: 4 U 102/18 „Widerruf bei falschem Effektivzins im Darlehensvertrag“ https://openjur.de/u/2170687.html

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Darlehenswidderuf OLG Düsseldorf

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2017, Aktenzeichen: I-17 U 144/16 „Widerruf des Darlehensvertrages wegen fehlender Pflichtangabe über wiederkehrende Kosten möglich“ https://openjur.de/u/2157568.html

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